Terminrüge
Mit einer Terminrüge hält die Bauleitung gegenüber einem Unternehmer fest, dass ein Termin überschritten ist oder absehbar überschritten wird. Sie steht am Ende einer Abklärung, nicht am Anfang eines Konflikts: Ziel ist nicht, Druck aufzubauen, sondern den vereinbarten Ablauf wiederherzustellen.
Die drei Voraussetzungen
In der Praxis wird eine Terminrüge üblicherweise erst dann als tragfähig angesehen, wenn drei Punkte gemeinsam erfüllt sind:
- Es besteht ein verbindlich vereinbarter Termin – etwa aus dem Werkvertrag oder einem genehmigten Terminprogramm.
- Es liegt eine objektiv feststellbare Abweichung zwischen Soll- und Ist-Zustand vor.
- Es liegt kein anerkannter Behinderungsgrund vor, der die Verzögerung rechtfertigt.
Fehlt einer dieser Punkte, greift die Rüge ins Leere. Besonders der dritte wird oft übersprungen: Ist eine Behinderung berechtigt, ist der Unternehmer nicht in Verzug – dann ist zuerst die Frage der Bauzeitverlängerung zu klären.
Die vertragliche Grundlage
Wo die SIA-Norm 118 Vertragsbestandteil ist, regeln deren Artikel 92 bis 96 die Fristen und den Verzug: von der Vereinbarung der Fristen über die Pflicht des Unternehmers, sie einzuhalten, bis zu den Rechten der Bauherrschaft nach Eintritt des Verzugs. Wesentlich für die Praxis ist Artikel 94 – bei einer fest vereinbarten Frist tritt der Verzug mit deren Ablauf ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ist eine Konventionalstrafe vereinbart, richtet sich diese nach dem Obligationenrecht.
Was den Nachweis trägt
Ein subjektiver Eindruck der Bauleitung genügt nicht. Der Rückstand ist nachvollziehbar zu belegen – üblicherweise über Bauprotokolle, Fotodokumentation, das Bautagebuch und den nachgeführten Terminplan. Eine mündliche Rüge lässt sich später kaum belegen, und Termin- und Mängelrüge werden getrennt behandelt, weil sie unterschiedliche Folgen haben.
Der Soll-Ist-Vergleich lässt sich nur führen, wenn der ursprüngliche Stand erhalten geblieben ist. Sichern Sie den genehmigten Terminplan in Menira daher als datierte Sicherungsdatei und als druckfertiges PDF, bevor Sie den laufenden Plan nachführen – so muss der geplante Termin später nicht rekonstruiert werden.
Dieser Beitrag ordnet die Praxis ein und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.