Menira Logo Menira
Anmelden
← Glossar

Terminprogramm

Ein Terminprogramm ist ein Terminplan, der vertraglich verbindlich geworden ist. Der Unterschied zum Bauzeitenplan liegt nicht in der Darstellung, sondern im Status: Derselbe Plan wird zum Terminprogramm, sobald er als Vertragsbestandteil vereinbart oder förmlich genehmigt ist.

Wann ein Terminplan verbindlich wird

Verbindlichkeit entsteht nicht dadurch, dass ein Plan verteilt wurde. Sie entsteht durch Vereinbarung: ein vertraglich festgelegter Fertigstellungstermin, ein ausdrücklich vereinbarter Zwischentermin oder ein genehmigtes Terminprogramm, das dem Werkvertrag beiliegt.

  • Der Plan trägt eine Version und ein Genehmigungsdatum.
  • Es ist erkennbar, wer ihn wann genehmigt hat.
  • Spätere Fassungen ersetzen die frühere nachvollziehbar, statt sie stillschweigend zu überschreiben.

Warum der Status zählt

Ein nicht genehmigtes Programm gilt als unverbindlich. Ohne verbindlichen Termin lässt sich ein Rückstand zwar beobachten, aber nicht als Verzug geltend machen. In der Praxis scheitern Terminforderungen deshalb selten an fehlender Verzögerung – sondern daran, dass der Soll-Zustand nie verbindlich festgehalten wurde.

Aus diesem Grund ist die Versionierung eines Terminplans keine Frage der Ordnung, sondern die Voraussetzung seiner Verbindlichkeit. In Menira bleibt jede Fassung als eigener Stand erhalten, mit Datum und nachvollziehbarem Bezug zur vorherigen.

Weiterlesen

  • Bauzeitenplan
  • Terminrüge
  • Gesamtbauprogramm
  • Realisierungsmodell
GlossarLeitfädenKontaktDatenschutzImpressumAGB
© 2026 Menira·Made in Switzerlandv4.3.9